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Algerien

Bekanntmachung

Beim algerischen Generalkonsulat, Frankfurt ist die persönliche Anwesenheit für die Legalisierung von Handelsdokumenten erforderlich.

Bitte beachten:

1. Die Beglaubigung von Geschäftspapieren umfasst alle Urkunden und Dokumente, die für algerische Behörden bestimmt sind. Diese Dokumente müssen vorher von einer zuständigen deutschen Behörde, z.B. der Industrie und Handelskammer, einer örtlichen Behörde oder einem Gericht, wenn es sich um Übersetzungen handelt, beglaubigt worden sein.

2. Die Konsularbezirksbindung legt fest, welches Konsulat der Demokratischen Volksrepublik Algerien für die Endbeglaubigung zuständig.

· Konsulat Berlin: Dokumente aus Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern,Sachsen, Sachsen Anhalt und Schleswig Holstein.

· Konsulat Frankfurt: Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen.

Konsulatsgebühren:

Kanzleigebühr
Berlin
Frankfurt
pro Dokument
60,00 €
60,00 €
Versand nach Frankfurt
59,50 €

Bearbeitungszeit

Bis zu 14 Tagen