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Die Botschaft Legalisiert nur Unterlagen wo die Dokumente vom Notar und den Deutschen Behörden vor beglaubigt sind. Dann kümmern wir uns um die Endbeglaubigung beim BfAA, der Ghorfa und dann bei der Botschaft Syrien.

Botschaftsgebühren
Die Gebühren sind 90 € für Dokumente ohne eine Wertangabe. Sollte eine Wertangabe im Text sein dann sind es 175 €. Die Gebühr ist immer für ein Stempel.

Ghorfa
Bei der Ghorfa sind es zur Zeit pro Stempel 32 €

Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA)
Die Gebühren sind  für jedes Land unterschiedlich, in der Regel 22 € für jeden Stempel

Die Bearbeitungszeit bei dem BfAA kann bis zu 14 Tage dauern
Bei der Ghorfa 1 Tag
In der Botschaft bis zu 5 Tage