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Irak

Bitte Beachten

Nur Ursprungszeugnisse und Handelsrechnungen für das gesamte Bundesgebiet werden vom Commercial Attaché legalisiert.

Alles andere wird vom Konsulat legalisiert.

Bitte beachten:

  1. Vor Einreichung der Dokumente bei der Ghorfa, müssen alle Handelsdokumente (Ursprungszeugnis, Handelsrechnung) von der IHK beglaubigt werden.
  2. Ursprungszeugnisse und Handelsrechnungen können nur gemeinsam legalisiert werden.
  3. Ist im Ursprungszeugnis ein Drittland aufgeführt, ist darüber eine Kopie des Ursprungszeugnisses aus dem Herstellerland beizulegen.
  4. Alle Seiten eines Dokuments sind mit einem amtlichen Eckstempel zu versehen
  5. Die Handelsabteilung der Botschaft Irak akzeptiert die Begleichung der Gebühren ausschließlich per Scheck. 
    Die Wirtschaftsabteilung nimmt KEIN BARGELD AN
  6. Die Invoice Nr. ist auf dem Ursprungszeugnis zu notieren.
  7. Im Feld 3 des Ursprungszeugnisses sind die Herstellerländer genauestens angegeben. z.B. nur EU reicht nicht aus.
  8. Vollmachten und andere Dokumente müssen vom Notar beglaubigt werden. Danach von Landgericht oder Regierungspräsidenten und der BfAA*. Dann geben wir sie zur Ghorfa*.
  9. * Können wir machen

Folgende Papiere sind in Kopie beizulegen:

  • Für Exporte von Nahrungsmittel ist ein amtlich ausgestelltes Gesundheitszeugnis (legalisiert von der Konsularabteilung) mit einzureichen.
  • Für Medikamente ist ein Analysezertifikat notwendig (legalisiert von der Konsularabteilung)
  • Ladeschein (Konnossement)
  • Warentestzertifikat (Certificate of Conformity ausschließlich akzeptiert von HQTS China und Intertek Int. Limited UK)
Gebühren für jedes Dokument im Konsulat Berlin 

Handelsvollmachten, Verträge und weitere juristische Handelsdokumente           (je Exemplar) 160,00 €
Patentbescheinigungen 160,00 €
Testzertifikate je Exemplar (SGS-Zertifikate werden nicht legalisiert), Packlisten 160,00 €
Handelszertifikate160,00 €​​​​


 Bitte beachten:

  1. Alle Dokumente müssen durch die Ghorfa* beglaubigt  werden.
  2. Vor Einreichung der Dokumente bei der Ghorfa ist eine Endbeglaubigung durch das Bundesverwaltungsamt (BfAA)* erforderlich.
  3. Alle Seiten eines Dokuments sind mit einem amtlichen Eckstempel zu versehen.
  4. Eine Kopie für die Botschaft muss mit den Dokumenten eingereicht werden. Wird von uns angefertigt, wenn alle Stempel vorhanden sind.
  5. * Können wir durchführen

Letzte Änderung: 22.02.2023