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VR China

Bitte beachten

Die VR  China ist den Haagener Abkommen beigetreten und legalisiert keine Dokumente mehr. Die Dokumente müssen, wie gehabt vor-beglaubigt werden. Dann kommt die Apostille  auf das Dokument.

Wir besorgen dann die Apostille beim BfAA

Ein wichtiger Hinweis: Es wird empfohlen, im Voraus mit dem Empfänger der Urkunde in China Kontakt aufzunehmen und sich über dessen spezifische Anforderungen in Bezug auf Format, Inhalt, Frist und Übersetzung zu informieren, bevor Sie eine Apostille bei den zuständigen deutschen Behörden beantragen, damit die in Deutschland ausgestellten Apostillen zügig vom Empfänger der Urkunden bzw. Apostillen in China anerkannt werden.