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VR China

Bitte beachten

Die zu legalisierenden Urkunden müssen zuerst beglaubigt und durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten in Brandenburg über beglaubigt werden. (Die Beglaubigungen beim BfAA in Brandenburg übernehmen wir auch.)

BITTE BEACHTEN SIE DAS ANTRAG AUF LEGALISIERUNG IM ORIGINAL UNTERSCHREIBEN AN UNS MITGESCHICKT WIRD. (Punkt 7 füllen wir aus)

  1. Der Antrag für die Botschaft ist bitte immer auszufüllen und mitzuschicken.(Bitte beachten: Hier sind nicht die Angaben der Anwälte zu machen sondern immer die des Dokumenteninhabers/ Bei Punkt 7 sind unsere Angaben zu machen, diese tragen wir dann nach)
  2. Weiterhin wird eine Kopie des Handelsregisterauszuges des Dokumenteninhabers benötigt sowie die Ausweiskopie einer im Handelsregisterauszug genannten Person (Geschäftsführer).
  3. Eine Vollmacht, gerichtet an die Botschaft in Berlin, ausgestellt vom Dokumenteninhaber, die uns berechtigt die Unterlagen bei der Botschaft einzureichen, wird auch benötigt.
  4. Ein Anschreiben des Dokumenteninhabers, gerichtet an die Botschaft in Berlin in dem erklärt wird welche Dokumente zur Legalisierung eingereicht werden und aus welchem Grund.
  5. In den Unterlagen (Anschreiben, Vollmacht, Antrag und Kopie des Handelsregisterauszuges muss die Firmenbezeichnung exakt mit der Firmenbezeichnung übereinstimmen, die auch für die zu legalisierenden Dokumente verwendet wird 

Preise und Bearbeitungszeit

Urkundenarten 

Bearbeitung (4 Tage)

zivile Angelegenheiten der nicht-chinesischen Staatsbürger

50 € je Dokument

Geschäftsangelegenheiten der nicht-chinesischen Staatsbürger

70 € je Dokument